Loll Aktuell im Detail

Werkstoff- & Bauteilprüfung mit Röntgenfluoreszenz


In unserer Sägerei erfolgt sowohl die Werkstoff- als auch die Bauteilprüfung mit einem zerstörungsfreien Prüfverfahren. Dies betrifft alle Lieferungen inklusive 3.1 Zeugnis. Durch die Nutzung eines solchen Verfahrens wird die Qualität eines Materials bzw. Bauteils getestet, ohne dass das Material selbst beschädigt wird.

 

Das von uns genutzte zerstörungsfreie Prüfverfahren ist die Röntgenfluoreszenzanalyse. Dabei wird die Technik der Fluoreszenzspektroskopie auf Röntgenstrahlung angewendet. Mithilfe primärer Röntgenstrahlung wird eine Probe dazu angeregt, ihrerseits Fluoreszenzröntgenstrahlung abzugeben. Mithilfe eines Hand-Röntgenspektrometers wird so die Materialzusammensetzung des jeweiligen Materials bzw. Bauteils in % erfasst. Die ermittelten Daten werden online an den Server gesendet und automatisch hinterlegt, so dass sie der Qualitätssicherung jederzeit für einen Abgleich zur Verfügung stehen.

 

Um ein Röntgenfluoreszenzanalysegerät erwerben zu können, muss eine Genehmigung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vorliegen. Die Genehmigung wird erteilt, sobald ein Strahlenschutzbeauftragter im Betrieb vorhanden ist. Aus diesem Grund wurde der Strahlenschutzbeauftragte Herr Altenburg von unserem Geschäftsführer und gleichzeitig Strahlenschutzverantwortlichen Herrn Loll bestellt. Herr Altenburg ist somit im Umgang mit dem Hand-Röntgenspektrometer S1 Titan 600 geschult.

 

Die Gesundheit unserer Mitarbeiter hat für uns höchste Priorität. Aus diesem Grund gibt es eine Vielzahl von Schutzvorschriften in einer Strahlenschutzanweisung, deren Grundlage §43 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist. Die Arbeitsanweisung dient als Grundlage für das sichere Arbeiten mit dem Hand-Röntgenspektrometer S1 Titan 600 und gewährleistet gemeinsam mit weiteren Verhaltensregeln den Schutz aller Beteiligten.

 

Text von Michelle Wauschek

19.05.2020


Hand-Röntgenspektrometer S1 Titan 600